Veränderungen der Sozialversicherungspflicht für duale Studiengänge
Am 16. Dezember 2011 hat der Bundesrat Veränderungen für die Sozialversicherungspflicht von Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen beschlossen.
Nachdem durch ein Gerichtsurteil im Sommer 2010 die bewährte Handhabung aufgehoben wurde, wird nun per Gesetz eindeutig festgelegt: Ab 1. Januar 2012 gilt für jede Art von dualem Studium uneingeschränkte Sozialversicherungspflicht. Dadurch können alle dual Studierenden Ansprüche in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sammeln und erhalten uneingeschränkte Ansprüche in der Krankenversicherung.
Die wichtigsten Informationen für dual Studierende in einem Flyer zusammengestellt
hier. (126 KB)
Informationen über weitere Änderungen
hier.

