1000 Luftballons für einen Tarifvertrag

Die Tarifinitiative der studentischen Beschäftigten hat am 30. Januar 2009 gemeinsam mit dem AStA der TU Braunschweig und dem Hochschulinformationsbüro der Gewerkschaften im Rahmen einer bundesweiten Kampagne 1000 Luftballons auf dem Forumsplatz der TU Braunschweig aufgestellt und anschließend steigen lassen.

 

"Die 1000 Luftballons mit der aufgedruckten Forderung nach einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte stehen symbolisch für die bundesweit rund 200.000 studentischen Beschäftigten, die nach wie vor aus dem Tarifvertrag der Länder ausgeschlossen sind," sagte Kai Fricke vom AStA der TU Braunschweig.

 

Die Luftballons trugen den Aufdruck:

Bundesweit rund 200.000 studentische Beschäftigte ohne Tarifvertrag! Es reicht! Die Zeit ist reif! Für die Aufnahme in den Tarifvertrag der Länder!

 

"In Niedersachsen erhalten studentische Beschäftigte heute mit einem Stundenlohn von 5,37 Euro an Fachhochschulen und 7,72 Euro an Universitäten weniger Geld als noch vor 15 Jahren. Hier besteht dringend Handlungsbedarf“, fuhr Kai Fricke fort.

 

"Es ist nicht einzusehen, warum studentische Beschäftigte aus dem Tarifvertrag der Länder ausgegrenzt werden, obwohl sie mittlerweile einen Großteil des Unibetriebes schmeißen. Ohne die studentischen Beschäftigten würden die Hochschulen zusammenbrechen", meinte Thadeus Mainka von der Braunschweiger Tarifinitiative.

 

Vor Ort sprach der für die Region zuständige ver.di-Sekretär Michael Aschenbach zu den Studierenden: "Wir von der Gewerkschaft ver.di unterstützen die Forderung der studentischen Beschäftigten in den Tarifvertrag der Länder aufgenommen zu werden und freuen uns über diese gelungene Aktion unserer studentischen Kolleginnen und Kollegen“.

 

Ohne "Hiwis" läuft nichts!

 

Offiziell werden studentische Beschäftigte als "Hilfskräfte" bezeichnet. Doch diese Bezeichnung ist unangemessen, verschleiert sie doch, dass die jobbenden Studis in ihrer großen Mehrheit längst keine vorübergehenden Hilfstätigkeiten mehr erledigen, sondern dauerhaft und regelmäßig anfallende Arbeiten als TutorIn, in den Bibliotheken, den Rechenzentren, der Verwaltung oder auch im klassischen Feld der Unterstützung von ProfessorInnen in Forschung und Lehre. Ohne die studentischen Beschäftigten würden die Hochschulen zusammenbrechen.

 

"An vielen Hochschulen wird reguläres Personal in Technik und Verwaltung abgebaut und durch Studierende ersetzt. Die Aufnahme der studentischen Beschäftigten in den Tarifvertrag der Länder würde diesem Lohndumping ein Ende bereiten", sagte eine studentische Beschäftigte, die lieber anonym bleiben wollte.

 

Im Gegensatz zu ihren festangestellten KollegInnen sind studentische Beschäftigte im Tarifvertrag der Länder explizit von tariflichen Leistungen ausgeschlossen und erhalten heute weniger Geld als noch vor 15 Jahren. Die Mieten, Energiepreise, Kosten für Lebensmittel und die Mehrwertsteuer sind jedoch in dieser Zeit weiter gestiegen und es wurden auch noch Studiengebühren eingeführt. Leben kann von dem Verdienst als "Hilfskraft" wirklich niemand mehr.

 

Ziel: Aufnahme in den Tarifvertrag der Länder

 

In diesem Jahr wird wieder über den Tarifvertrag der Länder verhandelt. Wir fordern die Tarifparteien auf, auch das Thema "studentische Beschäftigte" mit auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Schon 2006, als der Tarifvertrag der Länder zum letzten Mal verhandelt wurde, hatten die Gewerkschaften GEW und ver.di die Forderung, studentische Beschäftigte in den Tarifvertrag der Länder aufzunehmen, in die Verhandlungen getragen. Leider konnte damals diese Forderung noch nicht durchgesetzt werden. Seitdem hat sich die Situation jedoch verbessert. Mittlerweile haben sich weitere Tarifinitiativen von studentischen Beschäftigten gegründet, die sich für dieses Ziel engagieren.

 

Kontakt zur Tarifini Braunschweig für Studierende, die uns unterstützen möchten:

astadon't want spam(at)tu-braunschweig.de

 

Hier gehts zur Fotogalerie!

 

 

Tarif-Initiative für studentische Beschäftigte

Ohne die studentischen Hiilfskräfte läuft an den Hochschulen nichts. Und doch verdienen sie nur maximal 7,72 Euro an Unis und 5,37 Euro an FHs. In den letzten 15 Jahren ist der Lohn sogar gekürzt statt erhöht worden. Derzeit gibt es einen Tarifvertrag für fast alle ArbeitnehmerInnen der Hochschule, nur für die studentischen Hilfskräfte nicht.

 

Die GEW und ver.di unterstützen die Braunschweiger Tarif-Initiative einiger studentischen Hilfskräfte der TU und ebenfalls die bundesweite Tarifini zur Durchsetzung tarifvertraglicher Regelungen für studentische Beschäftigte. 

 

Hierbei geht es nicht nur um die Entlohnung, sondern um verlässliche und planbare Verträge über Umfang und Dauer eurer Arbeitsverhältnisse an der Hochschule. Außerdem setzen wir uns für eine transparente Stellenausschreibung ein.

 

Wenn du die Braunschweiger Gruppe unterstützen möchtest, dann stellen wir gerne den Kontakt her oder schau auf die Internetseite des AStAs.

 

Mehr über die bundesweite Tarifini erfährst du hier: www.tarifini.de

 

Download: " Geld ist nicht alles (654 KB)" - Broschüre mit Argumenten für eine tarifliche Absicherung von studentischen Beschäftigten.

 

 

Ergebnisse der Vollversammlung studentischer Beschäftigter

10,98 € Stundenlohn möglich -  mit Tarifvertrag!

Obwohl studentische Beschäftigte mittlerweile einen großen Teil der Arbeit an den Hochschulen tragen, werden sie weiterhin vom Schutz durch einen Tarifvertrag ausgeschlossen. Die Länder als Arbeitgeber können die Arbeitsbedingungen und die Lohnhöhe einseitig festlegen. Für studentische Beschäftigte gelten deshalb auch nur die gesetzlichen Mindeststandards z.B. hinsichtlich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Tarifliche Leistungen wie Urlaubsgeld, Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit und Mindestvertragslaufzeiten gibt es nicht.

  

In Berlin hingegen, dem einzigem Bundesland, in dem es einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte gibt, werden 10,98 Euro pro Stunde an Universitäten und Fachhochschulen gezahlt. Dazu gibt es weitere tarifvertragliche Vorteile: Um auch in Niedersachen in Zukunft von den Vorteilen eines Tarifvertrages nach dem Berliner Vorbild profitieren zu können, haben in Braunschweig studentische Beschäftigte gemeinsam mit dem AStA und der Gewerkschaftlichen Hochschulgruppe im hib eine Tarifinitiative gegründet, für die wir eure Unterstützung brauchen.

 

Ziel ist es, mit Hilfe eines landesweiten Aktionstages öffentlichen Druck aufzubauen, um den Gewerkschaften ver.di und GEW die nötigen Argumente in ihren Verhandlungen mit den Ländern als ArbeitgerberInnen zu liefern. Der Zeitpunkt ist günstig, da zum Ende des Jahres der Manteltarifvertrag, nach dem studentische Beschäftigte explizit von tariflichen Leistungen ausgeschlossen sind, ausläuft und dann neu verhandelt wird. Wir wollen gemeinsam überlegen, welchen Beitrag wir im Rahmen eines landesweiten Aktionstages leisten können und was für Aktionen wir darüber hinaus organisieren wollen. Erfolgreich können wir jedoch nur sein, wenn sich genügend studentische Beschäftigte und selbstverständlich auch alle anderen Studierenden, die unser Anliegen unterstützen, unserer Initiative anschließen. Wir würden uns freuen, wenn Ihr zur Vollversammlung der HiWis und zum nächsten Treffen der Tarifinitiative kommt.

 

Hier der (vorläufige) Forderungskatalog der Vollversammlung der studentischen Hilfskräfte der TU Braunschweig:

 

  • Personalvertretung als anerkannter Verhandlungspartner
  • basisdemokratische Mitsprache
  • mehr als 10,- Euro Stundenlohn (netto)
  • 31 Tage Urlaub
  • 100 % Lohn im Krankheitsfall ab den ersten Tag
  • Weihnachtsgeld
  • Kündigungsschutz
  • transparente Stellenausschreibung (z.B. verpflichtend auf der TU-Homepage)
  • Nacht- und Wochenendarbeitszuschläge
  • Flexible, studierenden- und prüfungsfreundliche Vereinbarungen (Recht statt Kulanz)
  • Einhaltung und Aufklärung bestehender Rechte
  • Beschäftigung als studentische Hilfskraft als Qualifikation anerkennen

 

Außerdem ist es den studentischen Beschäftigten ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass nicht alle Forderungen auf erheblichen Mißständen beruhen, aber verbindliches Recht für alle studentischen Hilfskräfte besser ist, als gute Absprachen zwischen einzelnen mit ihren Professorinnen.

 

Darüber hinaus weißt die Vollversammlung der studentischen Beschäftigten auf das Problem hin, dass während der Abschlussarbeiten reguläre Lohnarbeit nicht möglich ist und fordert hier Lösungen wie zum Beispiel bezahlter Prüfungsurlaub oder Bezahlung der Abschlussarbeit durch die Hochschule.

 

Die Vollversammlung empfiehlt eine Aufklärung über die Höchstverdienstgrenzen bei Krankenkassen, BAföG und Fiskus, damit die studentischen Beschäftigten bei höheren Lohn ihre Stundenzahlen gegebenenfalls reduzieren (und so möglicherweise Mitstudierenden weitere Stellen/Stunden zu verschaffen).