Eingruppierung für Werkstudenten

Broschüre WerkstudentInnen (760 KB)- Billige Arbeitskräfte oder gleichgestellte MitarbeiterInnen?

Flyer Studierende FerienjobberInnen (77 KB) - Infoblatt für studierende JobberInnen. Das wichtigste auf einen Blick!

 

 

Bei Bosch und Siemens Hausgeräte (BSH) am Standort München Carl-Wery-Straße haben sich Betriebsrat und Betriebsleitung Mitte Februar darauf verständigt, rückwirkend ab dem 1.2.2005 alle Werkstudentinnen und Werkstudenten in leistungsgerechte Tarifstufen einzugruppieren.

Dazu wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet. Erstmals wird somit unter dem Dach der Siemensfamilie der Gleichbehandlungsgrundsatz des Arbeitsrechtes in die Tat umgesetzt und der möglichen Ausbeutung von Studierenden zu Niedriglöhnen ein Riegel vorgeschoben.

Im Einzelnen sieht das Papier neben der Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine nach dreimonatiger Beschäftigung zu zahlende Leistungszulage von 4,75% zum Einstiegsgehalt der entsprechenden Tarifstufe vor. Außerdem werden künftig Studierende, die zuvor eine BSH-interne Berufsausbildung abgeschlossen haben, automatisch in Tarifstufe 4 eingruppiert, um, wie es in der Betriebsvereinbarung heißt, „eine Gleichbehandlung mit den nach der Ausbildung (...) übernommenen Mitarbeitern zu gewährleisten“.

Ausgangspunkt war die Aufforderung des Betriebsrates gegenüber der Betriebsleitung, die im Arbeitsrecht verankerte und durch viele Gerichtsverfahren bestätigte Gleichbehandlungsmaxime in die Tat umzusetzen. Danach müssen alle Beschäftigten eines Betriebes gleich, sprich: nach den „im Betrieb üblichen“ Regelungen für Entlohnung und Arbeitsbedingungen, behandelt werden, egal ob sie als (studentische) Aushilfe oder Ingenieur angestellt sind. Bisher wurden Studierende jedoch gesondert behandelt.

In dieser Hinsicht stellt die Vereinbarung ein echtes Novum dar, betrachtet man die Praxis der meisten Unternehmen, einschließlich des BSH-Mutterkonzerns Siemens AG, bei der WerkstudentInnen nicht ihrer tatsächlichen, oft hochwertigen Tätigkeit entsprechend, sondern lediglich nach Kriterien wie Studienfortschritt und Häufigkeit der Wiederbeschäftigung bezahlt werden. Besonders hervorzuheben ist an der BSH-Vereinbarung, dass nun auch Studierende theoretisch die Möglichkeit erhalten, in jede beliebige Tarifstufe vorzurücken, wenn das Niveau ihrer Beschäftigung und ihrer Qualifikation dies rechtfertigt. Die meisten Unternehmen verhindern dies bislang, indem sie zur Feststellung der Gehaltshöhe vorgefertigte Tabellen mit Höchstwerten verwenden, die meist etwa auf dem Niveau von Tarifstufe 3 enden.

Dieses Verhalten der Unternehmen führt aber zwangsläufig zu dem häufig geäußerten Verdacht, studentisches Personal stehe dort als günstige Ersatzarbeiterschaft eines unternehmensinternen Niedriglohnsektors in Konkurrenz zu aktuellen und potentiellen Festangestellten.

Das Beispiel des Münchner BSH-Standortes zeigt, wie sich solch unschöne Verdachtsmomente wirkungsvoll entkräften lassen. Besonders für die vielen F&E Standorte der High-Tech-Branche würde man sich ähnliche Richtungseinschläge wünschen, da dort davon ausgegangen werden muss, dass WerkstudentInnen häufig zu einem für die Unternehmen zu günstigen Preis-Leistungsverhältnis arbeiten.

(Von: Michael Grindmayer, 08.03.05 Quelle: www.dialog.igmetall.de)