Corona-Virus / Covid-19 Hilfen für Studierende und Wissenschaft reichen nicht
- 02.06.2020
Stellungnahme des DGB zum Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz
Hannack: Überbrückungshilfe für Studierende vollkommend unzureichend |
Für Corona-bedingt in finanzielle Not geratene Studierende hat das Bundesbildungsministerium nun 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe bereitgestellt und die Kriterien für dessen Vergabe veröffentlicht. Demnach ist das Geld bei den Studierendenwerken zu beantragen und wird als Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für drei Monate gewährt. DGB und DGB-Jugend kritisieren die Hilfen als völlig unzureichend. Dazu sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack: Die Bewilligung der Überbrückungshilfe ist laut Bildungsministerium daran geknüpft, dass sich nicht mehr als 500 Euro auf dem Konto der Antragsteller befinden. Wer 200 Euro auf dem Konto hat, kann maximal 300 Euro Soforthilfe bekommen. Studierende müssen für die Beantragung ihren Kontostand der letzten drei Monate nachweisen.
zur DGB-Stellungnahme Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz |