Seit dem Studienbeginn 2018 sind die Studienverträge der DHBW für Rückzahlungsklauseln geöffnet. Diese Klausel ermöglicht dem Ausbildungsunternehmen während des Studiums gezahlte Leistungen von dem Studierenden zurückzufordern. Sollte der Studierende das Studium abbrechen, exmatrikuliert werden oder nach dem Studium beschließen, den Arbeitgeber zu wechseln, können Arbeitgeber von der Klausel Gebrauch machen. Für viele Studierende besteht nun die Gefahr hoher finanzieller Forderungen nach dem Studium.
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